RS Vwgh 2001/9/25 98/14/0182

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §93 Abs1;
FinStrG §93 Abs2;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0180 E 25. September 2001

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/14/0153 E 25. September 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Dass die im Hausdurchsuchungsbefehl dargestellten Vorgänge bloße Indizien einer Abgabenhinterziehung sein mögen, hindert die Annahme eines begründeten Verdachtes dann nicht, wenn auf Grund dieser Indizien nach der Lebenserfahrung auf die Möglichkeit einer Abgabenhinterziehung geschlossen werden kann (vgl zur Bedeutung eines Indizienbeweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung etwa das Erkenntnis vom 6. Dezember 1990, 90/16/0031, VwSlg 6557 F/1990).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998140182.X03

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

29.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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