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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §93 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/14/0180 E 25. September 2001Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/14/0153 E 25. September 2001 RS 3Stammrechtssatz
Dass die im Hausdurchsuchungsbefehl dargestellten Vorgänge bloße Indizien einer Abgabenhinterziehung sein mögen, hindert die Annahme eines begründeten Verdachtes dann nicht, wenn auf Grund dieser Indizien nach der Lebenserfahrung auf die Möglichkeit einer Abgabenhinterziehung geschlossen werden kann (vgl zur Bedeutung eines Indizienbeweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung etwa das Erkenntnis vom 6. Dezember 1990, 90/16/0031, VwSlg 6557 F/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998140182.X03Im RIS seit
23.01.2002Zuletzt aktualisiert am
29.03.2012