RS VwGH Erkenntnis 2001/09/25 97/14/0153

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.09.2001
beobachten
merken
Rechtssatz

Dass die im Hausdurchsuchungsbefehl dargestellten Vorgänge bloße Indizien einer Abgabenhinterziehung sein mögen, hindert die Annahme eines begründeten Verdachtes dann nicht, wenn auf Grund dieser Indizien nach der Lebenserfahrung auf die Möglichkeit einer Abgabenhinterziehung geschlossen werden kann (vgl zur Bedeutung eines Indizienbeweises im Rahmen der freien Beweiswürdigung etwa das  Erkenntnis vom 6. Dezember 1990, 90/16/0031, VwSlg 6557 F/1990).

Im RIS seit
23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten