RS Vwgh 2001/9/25 96/14/0109

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1988 §4 Abs1;
UStG 1972 §1 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Der Umstand, dass ertragsteuerlich Wirtschaftsgüter, wenn sie einem Gesellschafter gehören, aber dem gemeinsamen Betrieb dienen, als Sonderbetriebsvermögen ebenfalls zum (notwendigen) Betriebsvermögen der Gesellschaft zählen, ändert nichts daran, dass diese Wirtschaftsgüter nicht zum Gesellschaftsvermögen der Gesellschaft gehören. Eine im Namen des Gesellschafters erfolgende Veräußerung eines solchen Wirtschaftsgutes kann daher nicht der Gesellschaft als Umsatz zugerechnet werden (Hinweis Kranich/Siegl/Waba, Kommentar zur Mehrwertsteuer, Anm 90 zu § 12; E 20. April 1993, 93/14/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1996140109.X03

Im RIS seit

23.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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