RS Vwgh 2001/9/25 97/14/0025

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §24;

Rechtssatz

Zweck des Veräußerungstatbestandes des § 24 EStG ist die abschließende Besteuerung bei Beendigung der Zurechnung eines Betriebes, Teilbetriebes oder Mitunternehmeranteiles an eine bestimmte Person. § 24 EStG soll sicherstellen, dass bei Beendigung der Betätigung das gesamte, während der Dauer der Betätigung erzielte Ergebnis besteuert wird, insbesondere soll damit die Besteuerung der stillen Reserven gewährleistet werden (Hinweis E 9. Oktober 1991, 89/13/0098).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140025.X01

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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