RS Vwgh 2001/9/25 2001/14/0092

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Rechtssatz

Der Ansicht der Abgabenbehörde, dass ein Fixbezug ein starkes Indiz gegen das Unternehmerwagnis darstellt und auch eine erfolgsabhängige Prämie ein Unternehmerwagnis nicht zu begründen vermag, vermag der Verwaltungsgerichtshof nicht entgegenzutreten (Hinweis E 29. Mai 2001, 2001/14/0077). Es stellt auch kein Indiz auf ein Risiko dar, wie es für Unternehmer eigentümlich ist, wenn der Geschäftsführer trotz einer Verlustsituation der Gesellschaft eine Entlohnung von 1 Mio S bezieht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140092.X02

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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