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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §23a;Rechtssatz
Vor dem Hintergrund des im § 24 EStG zum Ausdruck kommenden Gedankens der abschließenden Besteuerung ist es konsequent, die Übergangsregelung zu § 23a EStG 1972 iVm § 112 EStG 1988 auch auf Veräußerungsgewinne zu beziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140025.X03Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
30.11.2016