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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §93;Rechtssatz
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für Hausdurchsuchungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt, demzufolge staatliche Eingriffe im Verhältnis zum geschützten Rechtsgut angemessen sein müssen (Hinweis E 25. September 2001, 98/14/0182), teilt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der belangten Behörde nicht, dass eine gegebenenfalls vor Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles erfolgte Bekanntgabe des "Lagers" unter gleichzeitigem Anbot, dieses sofort zu besichtigen, die Berechtigung zur Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles nicht tangiere.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140154.X01Im RIS seit
23.01.2002