RS Vwgh 2001/9/25 97/14/0154

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

FinStrG §93;

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass für Hausdurchsuchungen der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt, demzufolge staatliche Eingriffe im Verhältnis zum geschützten Rechtsgut angemessen sein müssen (Hinweis E 25. September 2001, 98/14/0182), teilt der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht der belangten Behörde nicht, dass eine gegebenenfalls vor Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles erfolgte Bekanntgabe des "Lagers" unter gleichzeitigem Anbot, dieses sofort zu besichtigen, die Berechtigung zur Erlassung des Hausdurchsuchungsbefehles nicht tangiere.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997140154.X01

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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