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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §115;Rechtssatz
Die die Durchführung einer Hausdurchsuchung und die Erlassung eines Hausdurchsuchungsbefehles regelnden gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Stellungnahme des Adressaten des Hausdurchsuchungsbefehles - auch in § 115 FinStrG - nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997140153.X01Im RIS seit
23.01.2002