RS Vwgh 2001/9/25 2001/14/0117

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Veröffentlicht am 25.09.2001
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
61/01 Familienlastenausgleich

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47;
FamLAG 1967 §41 Abs2;
FamLAG 1967 §41 Abs3;

Rechtssatz

Für die Frage des Unternehmerwagnisses ist es nicht relevant, wer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, zumal sich deren Höhe von vornherein abschätzen und bei der Vereinbarung der Höhe der Entlohnung berücksichtigen lässt (Hinweis E 29. Mai 2001, 2001/14/0077).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001140117.X03

Im RIS seit

23.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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