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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §22 Z2;Rechtssatz
Für die Frage des Unternehmerwagnisses ist es nicht relevant, wer die Sozialversicherungsbeiträge trägt, zumal sich deren Höhe von vornherein abschätzen und bei der Vereinbarung der Höhe der Entlohnung berücksichtigen lässt (Hinweis E 29. Mai 2001, 2001/14/0077).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001140117.X03Im RIS seit
23.01.2002