RS Vwgh 2001/9/27 2001/20/0393

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §32 Abs2;
AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Die Tatsache, dass der Asylwerber zur Unterstützung seines Vorbringens die Vorlage weiterer Urkunden für die nächste Zeit (bloß) "angekündigt hat", vermag die offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrages noch nicht auszuschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200393.X03

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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