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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §32 Abs2;Rechtssatz
Die Tatsache, dass der Asylwerber zur Unterstützung seines Vorbringens die Vorlage weiterer Urkunden für die nächste Zeit (bloß) "angekündigt hat", vermag die offensichtliche Unbegründetheit des Asylantrages noch nicht auszuschließen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200393.X03Im RIS seit
05.03.2002