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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §8 Abs1;Rechtssatz
Die Auffassung, die waffenrechtliche Unverlässlichkeit könne bei teilweiser Nichterfüllung des Tatbestandes des § 8 Abs. 5 WaffG 1996 nicht auf § 8 Abs. 1 WaffG 1996 gestützt werden, trifft ebenso wenig zu wie die Ansicht, es bedürfe jedenfalls der Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen und besondere Leistungen des Betroffenen auf dem Gebiet des Jagd- und Schießwesens stünden seiner Beurteilung als unverlässlich entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200559.X01Im RIS seit
29.11.2001