RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0559

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs5;

Rechtssatz

Die Auffassung, die waffenrechtliche Unverlässlichkeit könne bei teilweiser Nichterfüllung des Tatbestandes des § 8 Abs. 5 WaffG 1996 nicht auf § 8 Abs. 1 WaffG 1996 gestützt werden, trifft ebenso wenig zu wie die Ansicht, es bedürfe jedenfalls der Einholung eines Gutachtens eines Amtssachverständigen und besondere Leistungen des Betroffenen auf dem Gebiet des Jagd- und Schießwesens stünden seiner Beurteilung als unverlässlich entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200559.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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