RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0559

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

VwRallg;
WaffG 1996 §8 Abs1;
WaffG 1996 §8 Abs5;

Rechtssatz

Unter "Waffen" im Sinne des § 8 Abs. 1 WaffG 1996 sind nicht nur Faustfeuerwaffen zu verstehen.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200559.X03

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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