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25/01 StrafprozessNorm
StPO 1975 §183 Abs1;Rechtssatz
§ 186 Abs. 6 StPO 1975 steht zu § 60 Abs. 2 erster Satz StVG nicht im Sinne einer besonderen Bestimmung gemäß § 183 Abs. 1 StPO im Widerspruch. Sie ergänzt die in § 60 Abs. 2 erster Satz StVG enthaltene Anordnung des Gesetzgebers in einer auch auf mögliche "Nachteile für die Untersuchung" Bedacht nehmenden, im Übrigen aber dem § 60 Abs. 2 zweiter Satz StVG entsprechenden Weise (Hinweis auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 26. Februar 1979, RZ 1979, 147).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200389.X02Im RIS seit
29.11.2001