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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Es ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, dass eine Person, die unvermutet von einem durch das Auge in den Kopf eindringenden Projektil getroffen wird, zu verlässlichen Angaben darüber, ob sie dabei einen Schuss gehört habe, in der Lage sein müsse.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998200370.X01Im RIS seit
29.11.2001