RS Vwgh 2001/9/27 98/20/0370

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Es ist nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, dass eine Person, die unvermutet von einem durch das Auge in den Kopf eindringenden Projektil getroffen wird, zu verlässlichen Angaben darüber, ob sie dabei einen Schuss gehört habe, in der Lage sein müsse.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998200370.X01

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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