RS Vwgh 2001/9/27 2001/20/0393

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2001
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §32 Abs2;
AsylG 1997 §6 Z3;

Rechtssatz

Nur dann, wenn "unmittelbar einsichtig" ist und sich das Urteil quasi "aufdrängt", dass die vom Asylwerber vorgebrachten und für die Beurteilung seines Asylansuchens maßgeblichen Schilderungen tatsächlich wahrheitswidrig sind, erreicht das Vorbringen ein solches Maß an Unglaubwürdigkeit, dass der Tatbestand des § 6 Z 3 AsylG 1997 als erfüllt angesehen werden kann (Hinweis E vom 21. August 2001, 2000/01/0214).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001200393.X01

Im RIS seit

05.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten