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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §32 Abs2;Rechtssatz
Nur dann, wenn "unmittelbar einsichtig" ist und sich das Urteil quasi "aufdrängt", dass die vom Asylwerber vorgebrachten und für die Beurteilung seines Asylansuchens maßgeblichen Schilderungen tatsächlich wahrheitswidrig sind, erreicht das Vorbringen ein solches Maß an Unglaubwürdigkeit, dass der Tatbestand des § 6 Z 3 AsylG 1997 als erfüllt angesehen werden kann (Hinweis E vom 21. August 2001, 2000/01/0214).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001200393.X01Im RIS seit
05.03.2002