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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1996 §12 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass die Modalitäten der Tatbegehung und der Zusammenhang mit der auch für die Zukunft Anlass zu besonderer Sorge bietenden Einstellung des Beschwerdeführers gegenüber seiner früheren Ehegattin und ihrem nunmehrigen Lebensgefährten bei der Erstellung der Prognose im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996 in die Überlegungen der Behörde einzubeziehen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999200557.X02Im RIS seit
29.11.2001