RS Vwgh 2001/9/27 99/20/0557

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Veröffentlicht am 27.09.2001
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41/04 Sprengmittel Waffen Munition

Norm

WaffG 1996 §12 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Modalitäten der Tatbegehung und der Zusammenhang mit der auch für die Zukunft Anlass zu besonderer Sorge bietenden Einstellung des Beschwerdeführers gegenüber seiner früheren Ehegattin und ihrem nunmehrigen Lebensgefährten bei der Erstellung der Prognose im Sinne des § 12 Abs. 1 WaffG 1996 in die Überlegungen der Behörde einzubeziehen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999200557.X02

Im RIS seit

29.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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