RS Vwgh 2001/10/1 97/10/0184

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Veröffentlicht am 01.10.2001
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

In die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ist der Gesichtspunkt einzubeziehen, ob die Auferlegung der betreffenden Verpflichtung von einem persönlichen, die Verpflichtung auslösenden Verhalten unabhängig ist. Davon kann keine Rede sein, wenn eine Rodung unbestrittener Maßen gesetzwidrig vorgenommen worden ist (vgl hiezu die Erkenntnisse vom 24. September 1999, Zl 99/10/0186, und vom 16. Dezember 1996, Zlen 96/10/0039, 0179).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997100184.X05

Im RIS seit

29.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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