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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 98/01/0630 E 21. August 2001 RS 1Stammrechtssatz
Ausführungen dazu, dass bei einem ethnischen Albaner, der aus einer Region bzw. aus einem daran angrenzenden Gebiet kommt, auf das sich die Aktionen der serbischen Kräfte schon ausgeweitet haben bzw. eine Ausweitung der Aktionen nicht auszuschließen ist, -
anders als für den Zeitraum vor dem 28. Februar 1998 - nicht von vornherein gesagt werden kann, dass die bloße Zugehörigkeit zur albanischen Bevölkerungsgruppe nicht ausreicht, die Flüchtlingseigenschaft zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999010015.X04Im RIS seit
06.12.2001