RS Vwgh 2001/10/2 2000/01/0521

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.10.2001
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Bei Anlegung europäischer Maßstäbe auf afrikanische Verhältnisse ist besondere Vorsicht geboten (Hinweis E vom 6. März 2001, 2000/01/0232). Der Kenntnisstand des Asylwerbers (hier: der von sich eine politische Tätigkeit als Dolmetscher einer Partei und als deren "Administrativsekretär" behauptet) über die politischen Gegebenheiten in seinem Herkunftsstaat (hier: Benin) wäre daher nur dann aufschlussreich, wenn Erfahrungswerte über das durchschnittliche politische Wissen im Herkunftsstaat und über die Kenntnisse von politischen Funktionsträgern im Besonderen bestünden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000010521.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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