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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Bei Anlegung europäischer Maßstäbe auf afrikanische Verhältnisse ist besondere Vorsicht geboten (Hinweis E vom 6. März 2001, 2000/01/0232). Der Kenntnisstand des Asylwerbers (hier: der von sich eine politische Tätigkeit als Dolmetscher einer Partei und als deren "Administrativsekretär" behauptet) über die politischen Gegebenheiten in seinem Herkunftsstaat (hier: Benin) wäre daher nur dann aufschlussreich, wenn Erfahrungswerte über das durchschnittliche politische Wissen im Herkunftsstaat und über die Kenntnisse von politischen Funktionsträgern im Besonderen bestünden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000010521.X01Im RIS seit
22.11.2001