RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0136

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;

Rechtssatz

Selbst wenn dem Betriebsstandort des gegenständlichen Bäckereibetriebs essentielle Bedeutung zukäme, würde der Umstand, dass eine Betriebsräumlichkeit nicht vom Betriebsvorgänger, sondern von einem Dritten erworben wurde, nichts an einer Betriebsnachfolge iSd § 67 Abs 4 ASVG ändern (Hinweis E 14. November 1995, 94/08/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080136.X04

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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