RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0008

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Rechtssatz

Unter einer selbstständigen land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit im Rahmen eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes ist eine - nicht in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit verrichtete - nachhaltige land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit zu verstehen, die objektiv die Schaffung von Einkünften in Geld- oder Güterform bezweckt; auf die persönliche Mitarbeit kommt es hiebei nicht an, die notwendige Arbeit kann vielmehr auch durch Familienangehörige oder Dienstnehmer verrichtet werden (Hinweis E 4. Juni 1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080008.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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