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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Ist eine Hinterlegung wegen Ortsabwesenheit im Sinne des § 17 Abs 3 ZustG unzulässig, so tritt die in der genannten Gesetzesstelle vorgesehene Heilung auch dann nicht ein, wenn der Adressat noch innerhalb der Abholfrist zurückkehrt. Vielmehr heilt die gesetzwidrig vorgenommene Zustellung nach § 7 ZustG erst mit dem Tag, an dem das Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugekommen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995080131.X01Im RIS seit
21.02.2002