RS Vwgh 2001/10/4 95/08/0131

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;
ZustG §7;

Rechtssatz

Ist eine Hinterlegung wegen Ortsabwesenheit im Sinne des § 17 Abs 3 ZustG unzulässig, so tritt die in der genannten Gesetzesstelle vorgesehene Heilung auch dann nicht ein, wenn der Adressat noch innerhalb der Abholfrist zurückkehrt. Vielmehr heilt die gesetzwidrig vorgenommene Zustellung nach § 7 ZustG erst mit dem Tag, an dem das Schriftstück dem Adressaten tatsächlich zugekommen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995080131.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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