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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ASVG §308 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/08/0400 E 4. Oktober 2001Rechtssatz
Die Anerkennung von Ruhegenussvordienstzeiten und die dadurch ausgelöste Leistung einerseits eines Überweisungsbetrages gemäß § 308 Abs 1 ASVG sowie andererseits die (alle Pensionsanwartschaften entfertigende) Erstattung von Beiträgen für nicht angerechnete Versicherungsmonate nach dem (früheren) § 308 Abs 3 ASVG ist verfassungsrechtlich unbedenklich, soweit der Dienstnehmer (nach § 54 Abs 3 PG 1965 in der bis zum 30. Juni 1988 geltenden Fassung) die Wahl hatte, beim Übertritt in das neue pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnis entweder die gänzliche Entfertigung durch den Pensionsversicherungsträger herbeizuführen oder die Anwartschaft auf die Versicherungszeiten aufrecht zu erhalten (Hinweis VfGH 5. Dezember 1973, VfSlg 7223/1973; E 5. März 1991, 89/08/0246).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080143.X01Im RIS seit
22.01.2002