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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §7;Rechtssatz
Eine Rückerstattung von Beiträgen, die sich auf den Versicherungsschutz bereits ausgewirkt haben, ist unter keinem Gesichtspunkt verfassungsrechtlich geboten (Hinweis E 10. November 1998, 98/08/0182). Im Lichte dieser Ausführungen kann auch davon keine Rede sein, dass ohne eine Bestimmung über die Zulässigkeit der Rückerstattung von Beiträgen die Rechtslage in einer gegen den Gleichheitssatz verstoßenden Weise unvollständig wäre, weshalb auch ein Analogieschluss aus dem allgemeinen Rückforderungstatbestand des § 69 ASVG wegen ungebührlicher Entrichtung von Beiträgen nicht zulässig ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080336.X02Im RIS seit
21.02.2002