RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0136

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2001
beobachten
merken

Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs4;

Rechtssatz

In Anbetracht einer lückenlosen Übernahme der Unternehmensbestandteile eines lebenden Betriebes (hier: Bäckerei, die samt allem rechtlichen und faktischen Zubehör verkauft wurde, wobei im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wurde, dass ein Warenlager, Kassenbestand und Forderungen aus Außenständen nicht vorhanden sind) erübrigt sich eine Feststellung des Verhältnisses der vom Erwerber übernommenen und der von ihm nicht übernommenen Betriebsmittel (Hinweis E 30. September 1997, 95/08/0248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080136.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten