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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §67 Abs4;Rechtssatz
In Anbetracht einer lückenlosen Übernahme der Unternehmensbestandteile eines lebenden Betriebes (hier: Bäckerei, die samt allem rechtlichen und faktischen Zubehör verkauft wurde, wobei im Kaufvertrag ausdrücklich festgehalten wurde, dass ein Warenlager, Kassenbestand und Forderungen aus Außenständen nicht vorhanden sind) erübrigt sich eine Feststellung des Verhältnisses der vom Erwerber übernommenen und der von ihm nicht übernommenen Betriebsmittel (Hinweis E 30. September 1997, 95/08/0248).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080136.X01Im RIS seit
21.02.2002