RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0008

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/08/0108 E 30. November 1993 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft iSd § 5 Abs 1 LAG iVm der Umschreibung des Begriffes im Arbeitsverfassungsrecht ist dann gegeben, wenn innerhalb einer organisatorischen Einheit eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft allein oder mit Arbeitskräften mit Hilfe von technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse in der land- und forstwirtschaftlichen Produktion fortgesetzt verfolgt (Hinweis E 4.6.1982, 81/08/0051).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080008.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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