RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0072

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AVG §37;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Wegen der im nahen Angehörigkeitsverhältnis häufigen Mehrdeutigkeit von Sachverhalten besteht im konkreten Fall eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Bf hinsichtlich der Klärung der Frage, wer Betriebsführer nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG ist (Hinweis auf die ebenfalls die Pflichtversicherung wegen landwirtschaftlicher Betriebsführung betreffenden Erkenntnisse vom 19. September 1980, 1171/77, und vom 22. Februar 1985, 81/08/0150).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080072.X08

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

09.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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