Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs2;Rechtssatz
Die Erteilung der Approbationsbefugnis innerhalb eines Organs ist grundsätzlich an keine Form gebunden, sie kann daher auch mündlich erfolgen und es muss dem Außenstehenden auch nicht bekannt gemacht werden, aufgrund welcher Umstände der die Erledigung gemäß § 18 Abs 4 AVG Genehmigende zu dieser Genehmigung befugt war.
Schlagworte
Unterschrift GenehmigungsbefugnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080078.X02Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
24.07.2013