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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs3 Z24 idF 1989/660;Rechtssatz
Belohnungswürdige Verbesserungsvorschläge müssen über den Pflichtenkreis des Arbeitnehmers hinausgehende "freiwillige" Leistungen sein. Nur in diesem Sinn müssen sie "außerhalb des Aufgabengebietes des einzelnen Arbeitnehmers im Betrieb" liegen, nicht aber in dem Sinn, dass sich der Verbesserungsvorschlag des Arbeitnehmers auf einen anderen als den eigenen Tätigkeitsbereich beziehen müsste. Der Rahmen der vom Arbeitnehmer objektiv zu erwartenden Leistungen muss durch den Verbesserungsvorschlag überschritten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080119.X05Im RIS seit
21.02.2002