RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0112

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §24 Abs2;
AlVG 1977 §25 Abs1;
AlVG 1977 §33;
AlVG 1977 §38;
AVG §56;
AVG §66 Abs4;

Rechtssatz

Nach der ständigen, auf das Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 4. Mai 1977, 898/75, VwSlg 9315 A/1977, gestützten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der geltend gemachte Anspruch auf Notstandshilfe zeitraumbezogen zu beurteilen. Daraus folgt, dass die in den jeweiligen Zeiträumen, für welche die Leistung widerrufen wurde, gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend ist (Hinweis E 23. Juni 1998, 97/08/0553).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Beachtung einer Änderung der Rechtslage sowie neuer Tatsachen und Beweise

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080112.X01

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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