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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Der Inhalt einer Arbeitspflicht (und damit im vorliegenden Zusammenhang die Merkmale der darüber hinausgehenden belohnungswürdigen Sonderleistungen) richtet sich primär nach der Einzelvereinbarung. Im Übrigen sind die den Umständen und dem Ortsgebrauch angemessenen Dienste zu leisten. In der betrieblichen Praxis wird vielfach ein vorerst abstrakt und typisiert umschriebener Arbeitsbereich durch eine bestimmte Dienstzuteilung konkretisiert und arbeitsvertraglich verankert. Auch aus dem Typus des Arbeitsverhältnisses kann sich die inhaltliche Ausgestaltung ergeben, wobei die subsidiären Bestimmungsfaktoren wie Berufs- und Geschäftssitte eine Rolle spielen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1997080119.X04Im RIS seit
21.02.2002