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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASVG §58 Abs3;Rechtssatz
Eine die Begründungspflicht der Einspruchsbehörde allenfalls einschränkende Unterlassung der entsprechenden Mitwirkung des Dienstgebers setzt einen ausreichend begründeten erstinstanzlichen Bescheid voraus, aus dem sich ohne weitere Nachforschungen die Grundlagen für die Beitragsnachverrechnung ergeben (Hinweis E 12. April 1994, 92/08/0140).
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung MitwirkungspflichtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080307.X01Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
15.06.2010