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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Rechtssatz
Nach der Judikatur (Hinweis E 16. September 1997, 97/08/0097) ist der Besuch eines Lehrgangs für Berufstätige ausnahmsweise für Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung unschädlich, wenn der in Beschäftigung stehenden Person eine Teilnahme "allenfalls auch unter Berücksichtigung des im Allgemeinen pro Jahr zur Verfügung stehenden Urlaubs ohne Unterbrechung des Dienstverhältnisses" möglich ist. Ob der Arbeitslose über (bei Beendigung seines Dienstverhältnisses entschädigte) Resturlaubstage verfügte, ist bei der gebotenen objektiv-abstrakten Betrachtungsweise rechtlich ohne Bedeutung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080131.X01Im RIS seit
22.01.2002