RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0209

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §11 Abs2;
ASVG §49 Abs3 Z7;

Rechtssatz

Es besteht bei Zahlung einer Abfertigung bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung und trotz Selbstkündigung des Arbeitnehmers keine Ähnlichkeit der Voraussetzungen mit jenen des in § 49 Abs 3 Z 7 ASVG genannten Abfertigungsanspruchs im Sinne des Erkenntnisses vom 27. März 1990, 85/08/0126.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080209.X07

Im RIS seit

21.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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