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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §11 Abs2;Rechtssatz
Es besteht bei Zahlung einer Abfertigung bei Fehlen einer vertraglichen Verpflichtung und trotz Selbstkündigung des Arbeitnehmers keine Ähnlichkeit der Voraussetzungen mit jenen des in § 49 Abs 3 Z 7 ASVG genannten Abfertigungsanspruchs im Sinne des Erkenntnisses vom 27. März 1990, 85/08/0126.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080209.X07Im RIS seit
21.02.2002Zuletzt aktualisiert am
14.07.2011