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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §12 Abs3 litf;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 96/08/0117 E 8. September 1998 RS 1 (Hier: Der Besuch eines geregelten Lehrganges ist eine Tätigkeit gem § 12 Abs 3 lit f AlVG und fällt daher unter die Meldeverpflichtung des § 50 AlVG.)Stammrechtssatz
Die Verletzung der Meldepflicht des § 50 Abs 1 AlVG rechtfertigt die Annahme einer Verschweigung maßgebender Tatsachen iSd § 25 Abs 1 AlVG und somit die Rückforderung des unberechtigten Empfangenen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080065.X08Im RIS seit
22.01.2002