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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §67 Abs10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):98/08/0369 E 4. Oktober 2001Rechtssatz
Da § 25a Abs 7 BUAG nicht die Verletzung jeglicher, dem Gläubigerschutz dienender Bestimmungen sanktioniert, sondern nur die Einhaltung spezifisch beitragsrechtlicher Verpflichtungen bezweckt, ist für die Haftung ohne Bedeutung, ob gegen einen Geschäftsführer wegen eines Kridadeliktes ein Strafverfahren eingeleitet worden ist oder er den geschäftlichen Misserfolg des Unternehmens sonst zu verantworten hat(Hinweis E 19. Februar 1991, 90/08/0100, in dem diese Überlegungen zu § 67 Abs 10 ASVG angestellt wurden).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998080368.X05Im RIS seit
22.01.2002Zuletzt aktualisiert am
28.01.2011