RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0100

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §859;
BSVG §2 Abs1 Z1;

Rechtssatz

Eine Vereinbarung in Form eines Übergabsvertrages lag dem E vom 13. März 1990, 89/08/0033, zu Grunde, in dem der VwGH auch schon für die Zeit eines Rechtsstreites über das (dann festgestellte) gültige Zustandekommen des Übergabsvertrages die Betriebsführerschaft des den landwirtschaftlichen Betrieb während des gesamten Zeitraumes tatsächlich bewirtschaftenden Sohnes, somit eine die sachenrechtlichen Zuordnung ändernde Vereinbarung als Rechtsgrund für die aus der Betriebsführung resultierende Berechtigung und Verpflichtung, angenommen hat. Nichts anderes kann für einen auf dem Gesetz beruhenden Titel gelten, weil es für die Begründung eines Schuldverhältnisses nicht darauf ankommt, ob es auf einem Rechtgeschäft oder auf dem Gesetz beruht (vgl § 859 ABGB).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080100.X03

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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