RS Vwgh 2001/10/4 97/08/0643

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

BSVG §2 Abs1 Z1;
LAG §5 Abs1;

Rechtssatz

Das Mähen einer Sumpfwiese als eine mit öffentlichen Geldern finanzierte Dienstleistung zum Zwecke einer (auch) im öffentlichen Interesse gelegenen Pflege und Erhaltung von Landschaftsgebieten, wobei das Mähgut als Einstreu verwendet wird, was als kostengünstige und umweltschonende Möglichkeit der Entsorgung gesehen wird, fällt nicht unter den Pflichtversicherungstatbestand nach § 2 Abs 1 Z 1 BSVG (Hinweis E 16. April 1991, 90/08/0155; E 27. Juni 1980, 2869, 2870/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1997080643.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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