RS Vwgh 2001/10/4 98/08/0131

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Veröffentlicht am 04.10.2001
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §12 Abs3 litf;
AlVG 1977 §12 Abs4 Z2;

Rechtssatz

Lehrgänge für Berufstätige, die am Abend abgehalten werden, sind im Sinne der Rechtssprechung jedenfalls unschädlich, weil sie nicht unter § 12 Abs 3 lit f AlVG zu subsumieren sind (Hinweis E 16. September 1997, 97/08/0097). Ist eine Ausbildung aber nicht unter § 12 Abs 3 lit f AlVG subsumierbar, so stellt sie auch kein "Studium bzw. praktische Ausbildung" im Sinne des § 12 Abs 4 Z 2 AlVG dar und kann somit nicht als Ausbildungszeit, die während des aufrechten Bestandes des Dienstverhältnisses absolviert wurde, herangezogen werden (Hinweis E 17. Dezember 1996, 96/08/0133; E 22. Oktober 1996, 96/08/0125).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998080131.X02

Im RIS seit

22.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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