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DE-22 Zivilprozess DeutschlandNorm
EheGDV 04te §24 Abs1;Rechtssatz
Wird dem Beklagten die das Verfahren eröffnende Scheidungsklage durch einen Taxichauffeur kommentarlos in die Hand gedrückt, stellt dies keinen der gemäß § 328 Abs. 1 Z. 2 dZPO vorgesehenen Zustellvorgänge dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001190059.X01Im RIS seit
06.12.2001