Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):98/21/0443Rechtssatz
Ausführungen zur Bedeutsamkeit des Fehlverhaltens iSd § 36 Abs 1 FrG 1997, wobei gegen den Fremden Strafantrag wegen des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 2 Z. 4 StGB sowie wegen des Vergehens des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs. 1 StGB bzw gegen den Zweitbeschwerdeführer überdies Strafantrag wegen des Vergehens der Sachbeschädigung erhoben wurde(Hinweis E 22. 11. 1995, 95/21/0276, ergangen zu § 18 Abs 1 FrG 1993).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998210442.X02Im RIS seit
28.12.2001Zuletzt aktualisiert am
23.11.2010