Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
HauptwohnsitzG 1994 Art1 Z9;Rechtssatz
Die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung war nicht (schon) deshalb unwirksam, weil die Bekanntmachung die im § 15 Abs. 2 MeldeG vorgesehene Verständigung enthielt (anstatt dass der Meldepflichtige aufgefordert worden wäre, ein entsprechendes Schriftstück bei der Behörde in Empfang zu nehmen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050295.X03Im RIS seit
19.02.2002