RS Vwgh 2001/10/9 2001/05/0123

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Veröffentlicht am 09.10.2001
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Norm

ABGB §6;
ABGB §7;
VwRallg;

Rechtssatz

Bei einer Auslegung des Titelbescheides nach den maßgeblichen Grundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB (Hinweis E 31. August 1999, 99/05/0082) ist jedenfalls unzweifelhaft, dass der baubehördliche Auftrag "Einstellen" nicht im Sinne einer einmaligen Handlung sondern im Sinne der Herstellung (und Erhaltung) eines dauernden Zustandes zu verstehen ist.

Schlagworte

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001050123.X05

Im RIS seit

06.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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