Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Rechtssatz
Bei einer Auslegung des Titelbescheides nach den maßgeblichen Grundsätzen der §§ 6 und 7 ABGB (Hinweis E 31. August 1999, 99/05/0082) ist jedenfalls unzweifelhaft, dass der baubehördliche Auftrag "Einstellen" nicht im Sinne einer einmaligen Handlung sondern im Sinne der Herstellung (und Erhaltung) eines dauernden Zustandes zu verstehen ist.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden VwRallg3/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050123.X05Im RIS seit
06.02.2002