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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §63 Abs1 litc;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im Beschwerdefall die belangte Behörde auf Grund einer nicht am Gesetz orientierten Beurteilung des Kaufvertrages, mit dem die Beschwerdeführerin ihren Anteil an der zu bebauenden Liegenschaft erworben hatte, letztlich zu einem Erfordernis der Zustimmung der Mitbeteiligten zur Bauführung im Sinne der Wr BauO gelangte.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999050079.X01Im RIS seit
19.02.2002