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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Die Vollstreckung eines Bauauftrages ist solange nicht zulässig, als ein Verfahren zur nachträglichen Bewilligung anhängig ist (Hinweis E 20. November 1997, 97/06/0215). Das Verfahren über die nachträgliche Erteilung der Baubewilligung ist durch den letztinstanzlichen gemeindebehördlichen Bescheid formell rechtskräftig beendet (Hinweis B 17. März 1998, AW 97/05/0120), sodass einer Vollstreckung des Titelbescheides unter diesem Gesichtspunkt nichts entgegensteht.
Schlagworte
Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10 Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050123.X01Im RIS seit
06.02.2002