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L37152 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Krnt 1992 §32 Abs2;Rechtssatz
§ 32 Abs. 2 Krnt BauO 1992 ordnet näher bezeichneten Tatbeständen (Abweisung, Zurückweisung oder Zurückziehung des Ansuchens um nachträgliche Baubewilligung) eine bestimmte Rechtsfolge (Rechtswirksamkeit des "subsidiären" Wiederherstellungsauftrages) zu. Es ist nicht erforderlich, diese gesetzliche Anordnung im Titelbescheid (deklaratorisch) zu wiederholen (ausführliche Begründung im E).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Konsenslosigkeit und Konsenswidrigkeit unbefugtes Bauen BauRallg9/2 Baupolizei Vollstreckung Kosten BauRallg10European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2001050123.X03Im RIS seit
06.02.2002