RS Vwgh 2001/10/10 2000/03/0158

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Veröffentlicht am 10.10.2001
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §100 Abs4;

Rechtssatz

§ 100 Abs. 4 StVO stellt keine gesetzliche Grundlage für die Auferlegung einer über die Beseitigung eines aktuellen Tatbestandes hinausgehenden Verpflichtung (wie einer allgemeinen Schneeräumungs- und Bestreuungspflicht) dar (Hinweis E 30.6.1999, 98/03/0335).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000030158.X02

Im RIS seit

19.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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