RS Vwgh 2001/10/16 99/09/0058

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;
AuslBG §3 Abs1;
VStG §19;
VStG §20;

Rechtssatz

Der subjektive Arbeitskräftemangel eines Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt, stellt für sich allein genommen keinen Milderungsgrund bei der Strafbemessung dar.

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090058.X02

Im RIS seit

24.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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