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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Rechtssatz
Der subjektive Arbeitskräftemangel eines Arbeitgebers, der ausländische Arbeitnehmer unerlaubt beschäftigt, stellt für sich allein genommen keinen Milderungsgrund bei der Strafbemessung dar.
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090058.X02Im RIS seit
24.01.2002Zuletzt aktualisiert am
16.05.2018