Index
24/01 StrafgesetzbuchNorm
BDG 1979 §93 Abs1;Rechtssatz
Das bloße "Nicht-in Abrede-Stellen" und Zugestehen, was bereits aufgedeckt wurde, kommt einem umfassenden und freiwilligen Geständnis im Sinne des § 34 Abs. 1 Z. 17 StGB nicht gleich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000090012.X06Im RIS seit
24.01.2002