Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist die Behörde der Auffassung, dass die Angaben des Beschuldigten zu den Einkommensverhältnissen (§ 19 Abs. 2 VStG) unrichtig sind, hat sie dies darzulegen und diese im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten von Amts wegen zu erheben und festzustellen, wofür auch eine Schätzung in Betracht kommt.
Schlagworte
Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des ParteiwillensEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1995090114.X01Im RIS seit
24.01.2002