RS Vwgh 2001/10/16 95/09/0114

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Veröffentlicht am 16.10.2001
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
VStG §19 Abs2;
VStG §19;

Rechtssatz

Ist die Behörde der Auffassung, dass die Angaben des Beschuldigten zu den Einkommensverhältnissen (§ 19 Abs. 2 VStG) unrichtig sind, hat sie dies darzulegen und diese im Rahmen der ihr gegebenen Möglichkeiten von Amts wegen zu erheben und festzustellen, wofür auch eine Schätzung in Betracht kommt.

Schlagworte

Persönliche Verhältnisse des Beschuldigten Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Parteienvernehmung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Parteivorbringen Erforschung des Parteiwillens

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1995090114.X01

Im RIS seit

24.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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